Massnahmenanordnung bei Kleptomanie?

Der zwanghafte Trieb zum Stehlen als Grund sanktionsrechtlicher Massnahmen

Autor/innen

  • Mete Erdogan

DOI:

https://doi.org/10.5281/zenodo.4432011

Schlagworte:

Kleptomanie, Strafrecht

Abstract

Die Kleptomanie ist eine Störung der Impulskontrolle, welche von diversen Klassifikationssystemen anerkannt
wird. Der Autor untersucht in der vorliegenden Arbeit, ob Kleptomanie die Tatbestandsmerkmale des Diebstahls gemäss Art. 139 StGB erfüllt und – sofern keine Rechtfertigungsgründe gegeben sind – Grund für die Anordnung einer Massnahme sein kann. Fehlende konkrete Therapiemöglichkeiten und die mangelnde Verhältnismässigkeit der Massnahmenanordnung stellen allerdings den Sinn der Anordnung einer Massnahme beim Vorliegen dieses Krankheitsbildes in Frage.

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Veröffentlicht

2021-01-11

Zitationsvorschlag

Erdogan, M. (2021) „Massnahmenanordnung bei Kleptomanie? Der zwanghafte Trieb zum Stehlen als Grund sanktionsrechtlicher Massnahmen“, cognitio – studentisches Forum für Recht und Gesellschaft, 1. doi: 10.5281/zenodo.4432011.

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